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Schöllhorn

Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen

Hier erfahren Sie, was Sie bei der Antragstellung zu beachten haben:

Antragsweg

Um Ihren Antrag auf Förderung vollständig stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

1. Den Förderantrag der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein (Downloads).

2. Den Freistellungsbescheid vom Finanzamt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Ihre Organisation (Verein/Institution) als gemeinnützig anerkannt ist!

Weiterführende Infos:
www.wikipedia.org

3. Die Bestätigung, dass Sie unsere Förderleitlinien gelesen haben und anerkennen.

Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen ausreichend frankiert auf dem Postweg oder per E-Mail als Scan an die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein, Faluner Weg 6, 24109 Kiel (s. Kontakt).

Kataloge oder andere Informationsmaterialien senden Sie uns bitte nur nach Absprache oder Aufforderung zu. Anderenfalls können wir Ihnen die Rücksendung oder Archivierung Ihrer Materialien nicht zusagen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis!